Bieterverfahren
Was genau ist das Bieterverfahren
Das Bieterverfahren ist eine interessante Alternative zum klassischen Immobilienverkauf. Dabei können Sie – je nach Objekt und Marktlage – häufig einen höheren Preis erzielen als bei einem herkömmlichen Verkauf. Wir erläutern Ihnen die Vor- und ggf. Nachteile transparent und individuell anhand Ihrer Immobilie.
Ähnlich wie bei einer Auktion geben potenzielle Käufer Gebote ab. Einen festgelegten Angebotspreis gibt es im Vorfeld nicht. Der Verkäufer kann jedoch vor Beginn des Verfahrens einen Mindestpreis festlegen, der in Absprache mit uns als Immobilienmakler definiert und anschließend im Exposé kommuniziert wird.
Um möglichst viele qualifizierte Interessenten gleichzeitig zu erreichen und eine echte Wettbewerbssituation zu schaffen, veranstalten wir im Rahmen des Bieterverfahrens auch Open-House-Besichtigungen. So entsteht maximale Aufmerksamkeit – und damit die beste Grundlage, um den optimalen Verkaufspreis zu generieren.
Auch wenn der endgültige Verkaufspreis erst am Ende des Bieterverfahrens feststeht, muss dennoch zunächst eine fundierte Immobilienbewertung durchgeführt werden. Denn nur so kann das volle Potential der Immobilie eingeschätzt und ein adäquater Startpreis festgelegt werden. Zudem kann sich der Verkäufer nach Ende des Verfahrens bei der Auswahl des Sieger-Gebots auf die Immobilienbewertung stützen. So kann er besser entscheiden, ob ein Gebot in gewünschter Höhe abgegeben wurde oder eine weitere Bieterrunde durchgeführt werden soll.
In der Regel findet die Besichtigung des Verkaufsobjektes als Sammelbesichtigung im Open-House-Format statt, bei der sich mehrere Kaufinteressenten gleichzeitig einen ersten Eindruck verschaffen können. So erzeugen wir eine hohe Nachfrage und eine echte Wettbewerbssituation – die beste Grundlage, um den optimalen Kaufpreis zu erzielen.
Auf Wunsch und abhängig von Objektart sowie den örtlichen Gegebenheiten sind jedoch auch Einzelbesichtigungen möglich.
Das Exposé stellt auch einen Teil des ersten Schrittes im Ablauf des Bieterverfahrens dar, denn das zu verkaufende Objekt muss zunächst beworben werden. Dazu wird die Immobilie mit einer Anzeige im Internet oder durch ein Inserat in den Printmedien veröffentlicht. In dieser ersten Anzeige bekommen potentielle Käufer nicht nur allgemeine Informationen über die Immobilie, sondern erfahren auch alle wichtigen Daten zum Bieterverfahren, wie beispielsweise das Datum des Besichtigungstermins.
Interessierte können nach dem Besichtigungstermin innerhalb einer vorher festgelegten Frist ihre Gebote abgeben. Meist handelt es sich hier um eine Frist von zwei bis vier Wochen, in denen die Interessenten ihr Angebot schriftlich einreichen können.
Nachdem die Bieterfrist abgelaufen ist und alle Gebote abgegeben wurden, kann sich der Verkäufer entscheiden, ob er das entstandene Höchstgebot annimmt oder ablehnt. Wenn er sich für einen der Bietenden entschieden hat, muss bei diesem im gleichen Zug auch weiterhin die Bereitschaft zum Kauf bestehen. Erst wenn die beidseitige Bereitschaft besteht, kann der Kauf über einen Notar weiter abgewickelt werden. Bei mehreren Geboten in gleicher Höhe oder einer Ablehnung der Gebote durch den Verkäufer, kann eine zweite Gebotsrunde eingeläutet werden.
Sie als Verkäufer sind nicht verpflichtet, sich für das höchste Angebot zu entscheiden oder überhaupt eines der Angebote anzunehmen.
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